Viele Unternehmen, Organisationen und sonstige Verantwortliche ausserhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) müssen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umsetzen. In der Folge muss unter anderem eine EU-Datenschutz-Vertretung gemäss Artikel 27 der DSGVO benannt werden.
Mit unserem Fragebogen können Sie herausfinden, ob Sie aufgrund der DSGVO eine solche EU-Datenschutz-Vertretung benennen müssen.
Art. 27 DSGVO — konforme EU-Vertretung
Vertretung mit Niederlassung in Deutschland (DE)
Gilt im EWR: EU, Liechtenstein, Island & Norwegen
Pläne ab CHF 149 pro 12 Monate
Anbieter ohne Niederlassung in der EU brauchen eine Vertretung im EWR. Wir stellen sie — inklusive offizieller Anlaufstelle und der Prüfung eingehender Anfragen.
Vertretung nach Art. 27 DSGVO
Die VGS Datenschutzpartner GmbH mit Sitz in Deutschland ist Ihre erforderliche Datenschutz-Vertretung im Europäischen Wirtschaftsraum.
Offizielle Anlaufstelle im EWR
Zusätzliche Anlaufstelle für Aufsichtsbehörden und betroffene Personen — nennbar in Datenschutzerklärung, Impressum und Verarbeitungsverzeichnis.
Prüfung & Weiterleitung von Anfragen
Anfragen per Briefpost oder E-Mail werden geprüft und per E-Mail an Sie weitergeleitet — etwa Auskunftsersuchen betroffener Personen.
CHF
CHF 99.00 pro Anfrage
In jeder juristischen Person enthalten
CHF
CHF 99.00 pro Anfrage
In jeder juristischen Person enthalten
Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Ohne Kündigung verlängert sich die Datenschutz-Vertretung automatisch um 12 Monate.
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